Doppel ist mit Einschränkungen erlaubt
Thomas Brückner • 21. Mai 2020
Dringender der Hinweis für den Doppel-Spielbetrieb
Für Doppel gilt weiterhin die Verordnung des Landes Niedersachsens, dass ein Mindestabstand von 2 Metern dauerhaft eingehalten werden muß. Es liegt in der Eigenverantwortung der beteiligten Spieler diesen Abstand permanent sicherzustellen. Angehörige aus dem selben Haushalt fallen nicht unter diese Regelung.

Liebe Mitglieder, mit der sofort in Kraft tretenden Allgemeinverfügung des LK Hameln-Pyrmont zur Flächenbewässerung ist es uns als Verein strikt untersagt, die Plätze zwischen 11 - 19 Uhr zu bewässern. Der Vorstand hat sich dies über den LK bestätigen lassen. In den Gespräch wurde nochmal deutlich seitens des Lk zum Ausdruck gebracht, dass man sich der Bedenken (Zerstörung der Plätze) gewiss ist, diese Tatsache aber untergeordnet werden muss! Bei Zuwiderhandlungen seitens der Mitglieder kann sich der Verein mit einer Anzeige und Geldstrafe 50.000€ oder höher straffällig machen. In diesem Fall behält sich der Verein das Recht vor, zuwider handelnde Mitgliedern die Mitgliedschaft zu entziehen, da eine solche Handlung lt. Satzung entgegen der Vereinsinteressen ist. Als Verein und Mitglieder müssen und werden wir diese Allgemeinverfügung im Sinne der Vermeidung von ökologischen Schäden mittragen und hoffen auf einen schnellstmögliche Entspannung. Bitte bedenkt, dass ein Bewässern vor 11 Uhr und nach 19 Uhr weiterhin möglich ist. Wer also die Möglichkeit hat, diese Zeiten für's Spielen zu nutzen, der sollte dies dringlichst umsetzten und uns gemeinschaftlich unterstützen. Wir sind weiter an einer schnellen Lösung durch eine zeitgesteuerte Bewässerung in den Nacht-/ Morgen-/ Abendstunden interessiert und warten hier auf angefragte Angebote von Fachfirmen. Wir bitten um Beachtung und Unterstützung durch frühes und/oder spätes Spielen, der Vorstand und Platzwart