Corona Update 05-06-2021
Thomas Brückner • 15. Mai 2021
Was ist zur Zeit erlaubt beim Tennissport? (Stand 05.06.2021)
Für den Sport bzw. konkret Tennissport als Individualsportart gelten folgende Regelungen:
(Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung Vollständige Verordnung zum Nachlesen
)
Generell gilt die Entscheidungshoheit der Kommunen. Diese können die Anzahl der erlaubten Spieler/Sportler mittels entsprechenden Allgemeinverfügungen erweitern und einschränken.
• Es ist unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzesund Abstandsregelungenerlaubt, Tennis zu spielen.
• Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
• Es darf Einzel und Doppel gespielt werden
• Es ist unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzesund Abstandsregelungenerlaubt, Tennis zu spielen.
• Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
• Es darf Einzel und Doppel gespielt werden
Differenziert werden die Regelungen in den Kategorien:
• 50 und mehr (=Stufe 3)
• 36-50 (=Stufe 2)
• 10-35 (=Stufe 1)
• 50 und mehr (=Stufe 3)
• 36-50 (=Stufe 2)
• 10-35 (=Stufe 1)
Für alle Regelungen mit Personenzahl gilt: Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt, die Einschränkungen gelten für sie nicht.
- Tennis draußen Stufe 1-3: Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)
- Tennis drinnen Stufe 2: Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Anhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)
- Umkleidekabinen und Duschen werden nur bei einem Inzidenzwert unter 35 geöffnet. Ansonsten bleiben Umkleiden und Duschen geschlossen.
- Weiterhin gelten die bekannten AHA-Regeln, es muss ein Hygienekonzept vorliegen und die entsprechenden Daten müssen für eine Nachverfolgung erfasst werden.

Liebe Mitglieder, mit der sofort in Kraft tretenden Allgemeinverfügung des LK Hameln-Pyrmont zur Flächenbewässerung ist es uns als Verein strikt untersagt, die Plätze zwischen 11 - 19 Uhr zu bewässern. Der Vorstand hat sich dies über den LK bestätigen lassen. In den Gespräch wurde nochmal deutlich seitens des Lk zum Ausdruck gebracht, dass man sich der Bedenken (Zerstörung der Plätze) gewiss ist, diese Tatsache aber untergeordnet werden muss! Bei Zuwiderhandlungen seitens der Mitglieder kann sich der Verein mit einer Anzeige und Geldstrafe 50.000€ oder höher straffällig machen. In diesem Fall behält sich der Verein das Recht vor, zuwider handelnde Mitgliedern die Mitgliedschaft zu entziehen, da eine solche Handlung lt. Satzung entgegen der Vereinsinteressen ist. Als Verein und Mitglieder müssen und werden wir diese Allgemeinverfügung im Sinne der Vermeidung von ökologischen Schäden mittragen und hoffen auf einen schnellstmögliche Entspannung. Bitte bedenkt, dass ein Bewässern vor 11 Uhr und nach 19 Uhr weiterhin möglich ist. Wer also die Möglichkeit hat, diese Zeiten für's Spielen zu nutzen, der sollte dies dringlichst umsetzten und uns gemeinschaftlich unterstützen. Wir sind weiter an einer schnellen Lösung durch eine zeitgesteuerte Bewässerung in den Nacht-/ Morgen-/ Abendstunden interessiert und warten hier auf angefragte Angebote von Fachfirmen. Wir bitten um Beachtung und Unterstützung durch frühes und/oder spätes Spielen, der Vorstand und Platzwart